Die Rechtsanwaltkanzlei Baspinar vertritt Sie in allen Bereichen des Strafrechts.
Die Vertretung umfasst beispielhaft: Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, Strafvollstreckung- und Strafvollzugsrecht.
Unter bestimmten Vorrausetzungen hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass der Angeklagte durch einen Anwalt vertreten werden muss (Pflichtverteidigung). Die Kosten für den Pflichtverteidiger muss der Angeklagte zunächst einmal nicht selber zahlen. Gerne beraten wir Sie über die Vorrausetzungen und die Kosten einer Pflichtverteidigung.